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   OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08   

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https://dejure.org/2008,16997
OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2008 - 2 W 41/08 (https://dejure.org/2008,16997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 91 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Kosten für ein Privatgutachten hinsichtlich der Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Einbringung "überlegener" Beweismittel durch die Gegenpartei als Voraussetzung der Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens; Unerheblichkeit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Prozessbegleitendes Privatgutachten bei Klage gegen Verkehrsgesellschaft wegen Geräuschimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 132
  • OLG-Report Bremen 2008, 675
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass die Tätigkeit des Privatgutachters in erster und zweiter Instanz prozessbezogen war; denn sie stand in unmittelbarer, wenn nicht sogar ausschließlicher Beziehung zum Rechtsstreit (vgl. BGHZ 153, 235, 236f.; NJW 06, 2415).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass die Tätigkeit des Privatgutachters in erster und zweiter Instanz prozessbezogen war; denn sie stand in unmittelbarer, wenn nicht sogar ausschließlicher Beziehung zum Rechtsstreit (vgl. BGHZ 153, 235, 236f.; NJW 06, 2415).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2023 - 18 W 133/23

    Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens

    Des Weiteren kann die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens zu bejahen sein, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (OLG Bremen, Beschluss v. 28.04.2008 - 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 03.04.2007 - 15 W 109/07, IBR 2008, 626.) oder um die Feststellungen eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen und zu widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2019 - 2 W 8/19; OLG Stuttgart, Urteil v. 14.09.1995 - 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 ff; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01, BauR 2002, 665 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

    Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann auch dann ausnahmsweise im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig sein, wenn das Gericht eine Substantiierung des Vortrags verlangt, die ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1995, Az.: 14 U 27/95, NJW-RR 1996, 255 - zitiert nach juris), die Partei nur auf der Basis eines Privatgutachtens in der Lage ist, substantiiert und sachgerecht schriftsätzlich im Rechtsstreit vorzutragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 15 W 109/07, IBR 2008, 626 - zitiert nach juris) oder auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen (HansOLG Bremen, Beschluss vom 28.04.2008, Az.: 2 W 41/08, OLGR Bremen 2008, 675-676 - zitiert nach juris).
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